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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Aust - IT und Engineering

Inhaber: Stefan Aust

Am Kettwiger Ruhrbogen 212

45219 Essen

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE365328434

Stand: 31.05.2026

 

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge zwischen Aust - IT und Engineering, Inhaber Stefan Aust, Am Kettwiger Ruhrbogen 212, 45219 Essen, nachfolgend „Aust - IT und Engineering“, und seinen Kunden.

1.2 Die AGB gelten für Verbraucher und Unternehmer, soweit nicht ausdrücklich zwischen einzelnen Kundengruppen unterschieden wird. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

1.3 Diese AGB gelten insbesondere für IT-Dienstleistungen, Beratung, Einrichtung, Installation, Vor-Ort-Service, Fernwartung, Fehleranalyse, Datenübernahme nach bestem Aufwand sowie den Verkauf neuer Hardware, Notebooks, Komponenten, Zubehör und individuell zusammengestellter Computersysteme.

1.4 Wartungs-, Support- oder Betreuungsverträge sind nicht Gegenstand dieser AGB, soweit für sie gesonderte Vereinbarungen getroffen werden. In diesem Fall gelten die jeweiligen individuellen Vertragsbedingungen vorrangig.

1.5 Miet-, Leih- oder Überlassungsverhältnisse über Geräte, Werkzeuge oder sonstige Gegenstände sind nicht Gegenstand dieser AGB, soweit hierfür im Einzelfall gesonderte Vereinbarungen getroffen werden.

1.6 Engineering-, Entwicklungs-, Projektleitungs-, Gutachten-, Schadensanalyse- und sonstige projektbezogene technische Leistungen sind nicht Gegenstand dieser AGB, soweit hierfür individuelle Projektverträge geschlossen werden. In diesem Fall gelten die jeweiligen Projektverträge vorrangig.

1.7 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn Aust - IT und Engineering ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.

2. Vertragsschluss und Einbeziehung der AGB

2.1 Verträge können persönlich, telefonisch, per E-Mail, WhatsApp, iMessage, Kontaktformular der Website oder über eine Angebots- bzw. Buchhaltungssoftware geschlossen werden.

2.2 Angebote von Aust - IT und Engineering sind, soweit im Angebot nicht ausdrücklich anders angegeben, nur innerhalb der im Angebot genannten Frist verbindlich. Aufgrund schwankender Einkaufspreise, insbesondere bei Hardware, Komponenten, Lizenzen und sonstigen Vorprodukten, beträgt die Angebotsgültigkeit regelmäßig 3 bis 7 Kalendertage.

2.3 Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot innerhalb der Angebotsfrist in Textform annimmt, insbesondere per E-Mail, WhatsApp-Nachricht, iMessage oder über die Annahmefunktion der eingesetzten Angebots- bzw. Buchhaltungssoftware.

2.4 Bei kleineren Service-, Beratungs-, Fernwartungs- oder Vor-Ort-Aufträgen kann ein Vertrag auch durch mündliche oder telefonische Beauftragung zustande kommen, wenn Aust - IT und Engineering die Leistung auf Wunsch des Kunden unmittelbar ausführt.

2.5 Diese AGB werden dem Kunden vor oder bei Vertragsschluss in zumutbarer Weise zur Verfügung gestellt, insbesondere durch Einbindung auf der Website, durch Übersendung als PDF, durch Verlinkung im Angebot oder durch Hinweis in elektronischer Kommunikation. Mit Annahme des Angebots oder Beauftragung der Leistung erkennt der Kunde die Geltung dieser AGB an.

3. Leistungen von Aust - IT und Engineering

3.1 Aust - IT und Engineering erbringt IT-Dienstleistungen insbesondere in den Bereichen Beratung, Einrichtung, Installation, Konfiguration, Vor-Ort-Service, Fernwartung, Fehleranalyse, Datenübernahme, Hardwarebeschaffung und Zusammenstellung neuer Computersysteme.

3.2 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung, der individuellen Vereinbarung oder der tatsächlich beauftragten Leistung.

3.3 Bei Fehleranalyse, Reparatur, Datenübernahme, Virenbereinigung, Softwareproblemen, Lizenzproblemen, Treiberproblemen und älteren Systemen schuldet Aust - IT und Engineering grundsätzlich eine fachgerechte Bearbeitung nach bestem fachlichem Aufwand, jedoch keinen bestimmten Erfolg, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

3.4 Soweit nicht anders vereinbart, berechnet Aust - IT und Engineering Fehlersuche, Reparatur- und Wiederherstellungsarbeiten nur, wenn die beauftragte Leistung erfolgreich erbracht oder ein verwertbares Ergebnis erzielt wurde.

3.5 Weist Aust - IT und Engineering den Kunden vor Beginn oder während der Arbeiten darauf hin, dass die Erfolgsaussichten gering, unklar oder mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden sind, und wünscht der Kunde dennoch die Fortsetzung der Arbeiten, kann der weitere Aufwand auch dann berechnet werden, wenn der gewünschte Erfolg nicht eintritt.

3.6 Aust - IT und Engineering ist berechtigt, Arbeiten abzulehnen, nicht zu beginnen oder abzubrechen, wenn eine fachgerechte, sichere oder wirtschaftlich sinnvolle Durchführung nicht möglich erscheint. Dies gilt insbesondere bei fehlenden Zugangsdaten, fehlenden Lizenzen, illegaler oder ungeklärter Software, instabilen Altgeräten, nicht unterstützten Betriebssystemen, unklarer Datenlage, fehlender Datensicherung oder sonstigen erheblichen Risiken. Wird ein solcher Umstand zu Beginn der Arbeiten festgestellt und kein verwertbares Ergebnis erzielt, erfolgt hierfür grundsätzlich keine Berechnung.

4. Preise, Abrechnung und Zahlung

4.1 Dienstleistungen werden grundsätzlich nach Zeitaufwand auf Basis des vereinbarten Stundensatzes abgerechnet. Pauschalen gelten nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden, beispielsweise bei wiederkehrenden Standardleistungen wie der Einrichtung eines neuen Windows-Computers.

4.2 Werkstatt-, Fernwartungs-, Beratungs- und sonstige Leistungen ohne Außeneinsatz werden in 15-Minuten-Einheiten abgerechnet. Außeneinsätze und Vor-Ort-Termine werden in 30-Minuten-Einheiten abgerechnet.

4.3 Es gelten die im jeweiligen Angebot, in der Preisliste oder in der individuellen Vereinbarung genannten Preise. Außerhalb eines Radius von 5 km um Essen-Kettwig werden Anfahrtskosten gemäß der jeweils gültigen Preisliste berechnet, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

4.4 Soweit für einen Auftrag Hardware, Komponenten, Notebooks, Zubehör, Lizenzen oder sonstige Waren für den Kunden beschafft werden, ist Aust - IT und Engineering berechtigt, vor Bestellung oder Beschaffung eine Anzahlung bis zur Höhe des voraussichtlichen Einkaufspreises bzw. Warenwertes zu verlangen. Die Bestellung oder Beschaffung erfolgt erst nach Eingang der vereinbarten Anzahlung, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

4.5 Rechnungen sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

4.6 Akzeptierte Zahlungsarten sind Barzahlung und Banküberweisung.

5. Vor-Ort-Termine, Absagen und Wartezeiten

5.1 Vor-Ort-Termine werden individuell vereinbart.

5.2 Vor-Ort-Termine können bis spätestens vier Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei abgesagt oder verlegt werden.

5.3 Erfolgt die Absage später oder trifft Aust - IT und Engineering den Kunden zum vereinbarten Termin nicht an bzw. kann die Leistung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht begonnen werden, ist Aust - IT und Engineering berechtigt, den entstandenen Aufwand, mindestens jedoch 30 Minuten Arbeitszeit, zu berechnen.

5.4 Wartezeiten gelten als Arbeitszeit und werden nach der vereinbarten Abrechnungstaktung berechnet.

6. Lieferung, Übergabe, Einrichtung und Eigentumsvorbehalt

6.1 Aust - IT und Engineering betreibt keinen Paketversand. Waren werden, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, individuell zusammengestellt, persönlich übergeben, geliefert, installiert oder beim Kunden in Betrieb genommen.

6.2 Gelieferte oder bereitgestellte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Auftrag Eigentum von Aust - IT und Engineering.

6.3 Der Kunde ist verpflichtet, die Einrichtung, Installation und Inbetriebnahme zeitnah zu prüfen. Offensichtliche Fehler der Einrichtung oder Konfiguration sind Aust - IT und Engineering möglichst innerhalb von 24 Stunden nach Übergabe oder Inbetriebnahme mitzuteilen, damit eine kurzfristige Nachbesserung erfolgen kann. Die gesetzlichen Mängelrechte des Kunden bleiben unberührt.

6.4 Aust - IT und Engineering ist berechtigt, den Zustand des eingerichteten und lauffähigen Systems durch Fotos, Screenshots, Protokolle oder sonstige geeignete Nachweise zu dokumentieren. Dabei werden vertrauliche Inhalte und personenbezogene Daten des Kunden, soweit möglich, vermieden.

7. Widerrufsrecht bei Verbrauchern

7.1 Soweit ein Kunde Verbraucher ist und ein Fernabsatzvertrag oder ein außerhalb von Geschäftsräumen geschlossener Vertrag vorliegt, gelten die gesetzlichen Vorschriften über das Widerrufsrecht.

7.2 Bei individuell konfigurierten oder nach Kundenspezifikation gefertigten Waren kann ein Widerrufsrecht nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen sein. Dies betrifft insbesondere Computersysteme, Hardwarezusammenstellungen oder sonstige Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung oder Beschaffung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Kunden maßgeblich ist.

7.3 Bei Dienstleistungen, Einrichtung, Installation, Fernwartung und sonstigen Serviceleistungen kann das Widerrufsrecht nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften erlöschen, wenn der Kunde ausdrücklich verlangt, dass Aust - IT und Engineering vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt, und der Kunde bestätigt, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert.

7.4 Aust - IT und Engineering betreibt keinen klassischen Online-Shop und keinen Paketversand. Verträge werden regelmäßig individuell angebahnt, beraten und abgewickelt. Soweit im Einzelfall dennoch ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, bleiben die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers unberührt.

8. Mitwirkungspflichten des Kunden, Datensicherung und Zugangsdaten

8.1 Der Kunde ist vor Beginn der Arbeiten selbst für eine aktuelle und vollständige Datensicherung verantwortlich. Aust - IT und Engineering führt Datensicherungen nur aus, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

8.2 Die Verantwortung des Kunden für eine Datensicherung umfasst insbesondere Dokumente, Bilder, E-Mails, Buchhaltungsdaten, Datenbanken, Zugangsdaten, Lizenzschlüssel, Konfigurationen und sonstige persönliche oder geschäftliche Daten.

8.3 Der Kunde hat vor Beginn der Arbeiten alle erforderlichen Zugangsdaten, Passwörter, Administratorrechte, Lizenzinformationen, Seriennummern, Wiederherstellungsschlüssel und sonstigen Mitwirkungsinformationen bereitzustellen.

8.4 Fehlen solche Informationen oder sind sie fehlerhaft, kann Aust - IT und Engineering den dadurch entstehenden Aufwand, insbesondere für Suche, Wiederherstellung, Prüfung oder Neueinrichtung, nach dem vereinbarten Stundensatz berechnen.

8.5 Aust - IT und Engineering ist berechtigt, Arbeiten abzulehnen, zu unterbrechen oder abzubrechen, wenn die Durchführung aus fachlicher Sicht mit einem unverhältnismäßigen Risiko für Daten, Systeme, Lizenzen oder IT-Sicherheit verbunden wäre, insbesondere wenn keine ausreichende Datensicherung vorhanden ist.

8.6 Datenübernahmen, Softwaremigrationen und die Wiederherstellung bestehender Arbeitsumgebungen erfolgen nur nach bestem fachlichem Aufwand. Eine Garantie für die vollständige Übernahme, Lauffähigkeit oder Kompatibilität bestehender Daten, Programme, Treiber, Geräte oder Lizenzen wird nicht übernommen. Die gesetzlichen Rechte des Kunden bleiben unberührt.

8.7 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass erforderliche Lizenzen, Installationsmedien, Produktschlüssel und Zugangsdaten vorhanden sind. Ältere Software ist möglicherweise auf aktuellen Betriebssystemen, insbesondere Windows 11 oder nachfolgenden Versionen, nicht mehr lauffähig.

9. Fernwartung und Zugriff auf Kundensysteme

9.1 Fernwartungsleistungen erfolgen nur mit Zustimmung des Kunden. Die Zustimmung kann ausdrücklich oder durch Bereitstellung bzw. Freigabe der Fernwartungsverbindung erfolgen.

9.2 Soweit der Kunde Aust - IT und Engineering für längere Arbeiten, Einrichtungsvorgänge, Nacharbeiten oder Reklamationen einen wiederholten oder unbeaufsichtigten Fernzugriff gestattet, ist Aust - IT und Engineering berechtigt, im vereinbarten Zeitraum ohne gesonderte Einzelankündigung auf das Gerät zuzugreifen.

9.3 Der Kunde ist bei unbeaufsichtigtem Fernzugriff selbst dafür verantwortlich, private, vertrauliche oder nicht für Aust - IT und Engineering bestimmte Inhalte zu schließen oder zu schützen.

9.4 Aust - IT und Engineering zeichnet Fernwartungssitzungen nicht auf.

9.5 Aust - IT und Engineering ist berechtigt, geeignete Fernwartungssoftware zu installieren oder einzurichten, soweit dies für die vereinbarte Leistung, Einrichtung, Nachbesserung oder Unterstützung erforderlich ist. Der Kunde wird hierüber informiert.

9.6 Aust - IT und Engineering startet und beendet Fernwartungssitzungen im Rahmen der Leistungserbringung selbst. Auf Wunsch des Kunden wird die Fernwartungssoftware entfernt oder deaktiviert, soweit sie nicht für weitere vereinbarte Leistungen benötigt wird.

10. Datenschutz, Vertraulichkeit und Kundendaten

10.1 Aust - IT und Engineering kann im Rahmen der Leistungserbringung Zugriff auf personenbezogene, geschäftliche, private oder vertrauliche Daten des Kunden erhalten, insbesondere auf Dateien, Dokumente, E-Mails, Fotos, Zugangsdaten, Passwörter, Lizenzdaten, Systeminformationen und Konfigurationen.

10.2 Aust - IT und Engineering behandelt solche Informationen vertraulich und verwendet sie ausschließlich zur Durchführung des jeweiligen Auftrags.

10.3 Der Kunde kann Aust - IT und Engineering Zugangsdaten, Passwörter, Lizenzdaten, Wiederherstellungsschlüssel oder sonstige Zugangsinformationen zur Durchführung laufender oder künftiger Arbeiten bereitstellen. Soweit Aust - IT und Engineering solche Informationen auf Wunsch des Kunden speichert, erfolgt dies ausschließlich zur Erfüllung vereinbarter Leistungen.

10.4 Der Kunde bleibt dafür verantwortlich, eigene Zugangsdaten sicher zu verwahren und aktuell zu halten.

10.5 Soweit für Datenübernahme, Datensicherung, Reparatur, Systemumzug oder ähnliche Arbeiten eine vorübergehende Kopie von Kundendaten auf Datenträgern oder Systemen von Aust - IT und Engineering erforderlich ist, darf Aust - IT und Engineering solche Kopien erstellen und für die Auftragsdurchführung verwenden.

10.6 Temporäre Kopien von Kundendaten auf Datenträgern oder Systemen von Aust - IT und Engineering werden nach erfolgreichem Abschluss des Auftrags unverzüglich gelöscht, sobald sie für die Leistungserbringung nicht mehr erforderlich sind, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder abweichenden Vereinbarungen bestehen.

10.7 Aust - IT und Engineering setzt keine Subunternehmer ein, die Zugriff auf Kundendaten erhalten, sofern dies nicht im Einzelfall ausdrücklich vereinbart wird.

10.8 Soweit der Kunde Unternehmer ist und Aust - IT und Engineering im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, schließen die Parteien, soweit gesetzlich erforderlich, eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.

11. Software, Lizenzen und rechtlich problematische Inhalte

11.1 Aust - IT und Engineering erbringt keine Leistungen, die auf die Installation, Aktivierung, Umgehung, Reparatur, Pflege oder Nutzung raubkopierter Software, Lizenzumgehungen, Aktivierungscracks, Keygens, manipulierter Betriebssysteme oder sonstiger rechtswidriger Software gerichtet sind.

11.2 Der Kunde hat nach bestem Wissen dafür Sorge zu tragen, dass für Betriebssysteme, Programme, Fachsoftware, digitale Dienste und sonstige Software ausreichende Nutzungsrechte, Lizenzen oder Zugangsberechtigungen bestehen. Erforderliche Lizenznachweise, Produktschlüssel, Zugangsdaten oder Installationsmedien sind vom Kunden bereitzustellen.

11.3 Stellt Aust - IT und Engineering während der Arbeiten Hinweise auf fehlende, unklare oder rechtswidrige Lizenzierungen, Manipulationen oder sonstige rechtlich problematische Softwarezustände fest, ist Aust - IT und Engineering berechtigt, die Bearbeitung dieser Bereiche abzulehnen oder abzubrechen. Sonstige rechtlich unbedenkliche Leistungen können fortgesetzt werden.

11.4 Bei Verdacht auf Schadsoftware, Betrugssoftware, missbräuchliche Nutzung oder rechtlich problematische Inhalte weist Aust - IT und Engineering den Kunden hierauf hin und stimmt das weitere Vorgehen mit dem Kunden ab. Erkennbar rechtswidrige Inhalte oder Software werden von Aust - IT und Engineering nicht aktiv genutzt, übertragen, vervielfältigt oder unterstützt.

12. Hardware, Hersteller- und Händlergarantien, Reklamationen

12.1 Aust - IT und Engineering verkauft ausschließlich Neuware, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

12.2 Aust - IT und Engineering übernimmt keine über die gesetzlichen Mängelrechte hinausgehende eigene Garantie für gelieferte Hardware, Komponenten, Notebooks, Zubehör oder sonstige Fremdprodukte, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

12.3 Etwaige Hersteller- oder Händlergarantien bestehen ausschließlich nach den Bedingungen des jeweiligen Garantiegebers.

12.4 Soweit für verlängerte Herstellergarantien eine Registrierung beim Hersteller erforderlich ist, obliegt diese Registrierung dem Kunden, sofern Aust - IT und Engineering nicht ausdrücklich mit dieser Leistung beauftragt wurde. Aust - IT und Engineering überwacht keine Registrierungsfristen und übernimmt keine Gewähr dafür, dass freiwillige Herstellergarantien ohne rechtzeitige Registrierung bestehen.

12.5 Aust - IT und Engineering unterstützt den Kunden nach Möglichkeit bei der Reklamationsabwicklung. Bei freiwilligen Herstellergarantien richten sich Umfang, Dauer und Anerkennung der Garantieleistung ausschließlich nach den Bedingungen und Entscheidungen des jeweiligen Garantiegebers. Die gesetzlichen Mängelrechte des Kunden bleiben unberührt.

12.6 Bei Einrichtung, Installation und Inbetriebnahme von Hardware, Betriebssystemen, Treibern, Software, Netzwerkkomponenten und Peripheriegeräten schuldet Aust - IT und Engineering die fachgerechte Leistung zum Zeitpunkt der Übergabe bzw. Inbetriebnahme.

12.7 Eine dauerhafte Funktionsgarantie für spätere Änderungen durch Updates, Treiber, Drittsoftware, Benutzerhandlungen, Lizenzänderungen, Internet-/Netzwerkänderungen oder sonstige äußere Einflüsse wird nicht übernommen.

12.8 Nachträgliche Prüfungen, Anpassungen oder Wiederherstellungen werden nach dem vereinbarten Stundensatz berechnet, sofern kein von Aust - IT und Engineering zu vertretender Mangel vorliegt.

13. Altgeräte, Datenträger und nicht abgeholte Geräte

13.1 Aust - IT und Engineering nimmt grundsätzlich keine Altgeräte, Drucker, Computer, Notebooks, Datenträger oder sonstige Elektrogeräte zur Entsorgung mit. Der Kunde bleibt selbst für die fachgerechte Entsorgung verantwortlich.

13.2 Verpackungsmaterial verbleibt beim Kunden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

13.3 Festplatten, SSDs, USB-Sticks, Speicherkarten und andere Datenträger werden nicht von Aust - IT und Engineering entsorgt oder vernichtet, sondern an den Kunden zurückgegeben, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.

13.4 Vom Kunden übergebene Geräte, Zubehörteile oder Datenträger sind nach Abschluss der Arbeiten bzw. nach Mitteilung der Abholbereitschaft zeitnah abzuholen.

13.5 Erfolgt innerhalb von 30 Tagen keine Abholung, ist Aust - IT und Engineering berechtigt, den Kunden erneut zur Abholung aufzufordern und hierfür eine angemessene Nachfrist zu setzen. Nach Ablauf dieser Nachfrist können angemessene Lagerkosten berechnet werden.

14. Kommunikation

14.1 Die Kommunikation zwischen Aust - IT und Engineering und dem Kunden kann über Telefon, E-Mail, WhatsApp, iMessage, das Kontaktformular der Website oder persönlich erfolgen.

14.2 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass auftragsbezogene Informationen, Angebote, Rückfragen, Terminabsprachen, Auftragsbestätigungen und Rechnungen über die vom Kunden genutzten oder angegebenen Kommunikationswege übermittelt werden können.

14.3 Soweit der Kunde Kommunikationsdienste wie WhatsApp oder iMessage nutzt, erfolgt die Kommunikation über diese Dienste auf Wunsch bzw. mit Zustimmung des Kunden. Der Kunde ist sich bewusst, dass hierbei die Nutzungsbedingungen und Datenschutzbedingungen des jeweiligen Diensteanbieters gelten.

15. Haftung

15.1 Aust - IT und Engineering haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in den Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

15.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Aust - IT und Engineering nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

15.3 Für Datenverlust haftet Aust - IT und Engineering nur in dem Umfang, der auch bei ordnungsgemäßer, aktueller und vollständiger Datensicherung durch den Kunden für die Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.

15.4 Aust - IT und Engineering haftet nicht für Schäden, Störungen oder Funktionsausfälle, die nach Übergabe oder Leistungserbringung durch Umstände entstehen, die Aust - IT und Engineering nicht zu vertreten hat, insbesondere durch Updates, Treiberänderungen, Drittsoftware, Malware, Viren, Bedienfehler, Änderungen durch den Kunden oder Dritte, fehlende oder unwirksame Lizenzen, Internet-/Netzwerkstörungen oder externe Dienste.

15.5 Eine Haftung für Ausfallzeiten, Betriebsunterbrechungen, entgangenen Gewinn, Produktionsausfälle oder sonstige Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig und soweit keine abweichende individuelle Vereinbarung getroffen wurde.

15.6 Arbeiten an geschäftskritischen Systemen, Hochverfügbarkeitsumgebungen, Maschinensteuerungen, produktionskritischen Anlagen, Kassensystemen, Praxis-, Kanzlei- oder Server-Kernsystemen erfolgen nur aufgrund gesonderter individueller Vereinbarung.

16. Schlussbestimmungen

16.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch keine zwingenden gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften eingeschränkt werden.

16.2 Vertragssprache ist Deutsch.

16.3 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist, soweit gesetzlich zulässig, Essen.

16.4 Aust - IT und Engineering ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

16.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften.

Hinweis zur Verwendung

Diese AGB sollten vor Veröffentlichung und Verwendung durch eine fachkundige Rechtsberatung geprüft werden, insbesondere wegen der Kombination aus Verbraucher- und Unternehmerkunden, Fernkommunikation, Fernwartung, Passwortverwahrung und Zugriff auf personenbezogene Daten.

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